Bereits im Sommer 2020 haben wir uns mit der Möglichkeit beschäftigt, dass wir für unseren Flugplatz eine Änderung der Platzgenehmigung beantragen. Dies haben wir nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde in Betracht gezogen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass wir proaktiv mit Vertretern des Ortes (stellvertretend) ins Gespräch kommen. Daher haben wir im Herbst 2020 mit dem Vorsitzenden des ansässigen Bürgervereins ein Gespräch geführt und daraufhin unser Anliegen offiziell beim Bürgerverein eingereicht. Nach zirka einem Jahr gab es dann die positive Rückmeldung, dass wir als ansässiger Segelflugverein unser Vorhaben weiter verfolgen können. Die einzige Prämisse war, dass bei der nächsten Jahreshauptversammlung des Bürgervereins unser Anliegen vorzubringen ist. Dies haben wir umfassend am 08.04.2022 erfüllt, nachdem Andree Talkenberger (ehemals 2. Vorsitzender FTV-Metzingen) die Beweggründe und den Sachverhalt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt hat.
Chronologie des Änderungsantrags
- August 2020 – Gespräch zwischen den Vorsitzenden des Bürgervereins und dem FTV-Metzingen
- September 2020 – Offizielles Anschreiben an den Vorstand des Bürgervereins
- Juli 2021 – Rückfrage an den Bürgerverein, ob bereits ein Votum vorliegt
- September 2021 – Schriftliches positives Votum seitens des Vorstands des Bürgervereins
- September 2021 – Beantragung der Änderung der Platzgenehmigung bei der zuständigen Behörde
- April 2022 – Umfassende Informationen bei der Jahreshauptversammlung des Bürgervereins
- Juni 2022 – Nachfragen seitens der Behörde, die vom Verein beantwortet wurden
- Juli 2022 – (Erneute) Beantragung der Änderung der Platzgenehmigung unter neuem Namen (Fusion)
- September 2022 – Veröffentlichung des Änderungsantrags bei der SG Lachendorf / zuständigen Behörde
- September 2022 – Weitergehende Informationen an den Bürgerverein, über die Formalien hinaus
- Oktober 2022 – Ende der Widerspruchsfrist / Ergebnis offen.
Informationsschreiben
Inhalte des Änderungsantrags
Erweiterung der Genehmigung zum F-Schlepp mit Motorflugzeugen
Was bedeutet dies konkret? Wir möchten ausschließlich zum Flugzeugschlepp (F-Schlepp) von Segelflugzeugen, eine für Metzingen neue Flugzeugkategorie beantragen. Derzeit sind Flugzeuge der K- und M-Klasse Bestandteil der Flugplatzgenehmigung. Dies möchten wir nun um die E-Klasse erweitern, um unsere Segelflugzeuge schneller und sicherer in die Luft zu bekommen. Die definierte Obergrenze von 800 motorisierten Starts wird nicht geändert oder angepasst. In 2021 haben wir insgesamt 80 F-Schlepps durchgeführt – Wir gehen davon aus, dass wir nur einen Bruchteil davon zukünftig mit E-Klasse absolvieren werden.
Was ist eigentlich ein F-Schlepp? Beim Flugzeugschlepp (auch „F-Schlepp“) wird das Segelflugzeug von einem Motorflugzeug oder Reisemotorsegler in die Luft gezogen. Der F-Schlepp wird meist für die Überlandflüge eingesetzt, da sich der Segelflieger so direkt in die Nähe der Thermik und auf größere Höhen schleppen lassen kann. Im Vergleich dazu besitzt der Windenstart diesen Vorteil nicht. Dort ist der Ausklinkpunkt immer der gleiche. Der F-Schlepp beginnt damit, dass das Segelflugzeug durch ein Seil mit dem Heck des Schleppflugzeugs verbunden wird. Sind beide Flugzeuge miteinander verbunden, so zieht das Schleppflugzeug das Seil an bis es straff ist. Sobald das Seil straff ist, gibt das Schleppflugzeug Gas und der Schleppzug hebt schließlich vom Boden ab. Der Schlepp-Pilot schleppt den Segelflieger dann zu seinem gewünschten Ausklinkpunkt in seiner gewünschten Ausklinkhöhe. Dieses Verfahren wird auch häufig genutzt, wenn Überlandflüge nicht am eigenen Flugplatz beendet werden, und die Piloten sich in einem F-Schlepp zu ihrem Flugplatz schleppen lassen.
Was bedeutet dies nicht? Wir möchten kein E-Klasse Flugzeug in Metzingen dauerhaft stationieren, geschweige denn kaufen. Wir möchten lediglich in die Lage versetzt werden, dass wir von befreundeten Piloten oder Vereinen temporär auf diese Option zurückgreifen können. Im Falle, dass ein platzfremdes Segelflugzeug in Metzingen landet, hätte dieser Pilot die Chance sich von seinem Verein mit einer E-Klasse wieder zurückschleppen lassen zu können. Dies ist aktuell nicht möglich.
Was kann sich zu heute verändern? Derzeit nutzen wir die Obergrenze von 800 Starts pro Jahr zirka zu 60%. Die betroffenen F-Schlepps mit E-Klasse werden entsprechend nicht die jährlichen Starts erhöhen, sondern substituieren (ersetzen) bestehende F-Schlepps durchgeführt mit einer M- oder K-Klasse. Demnach sprechen wir wahrscheinlich von einem Anteil an E-Klasse Flügen mit F-Schlepp von 1-2% im Jahr – was zwischen 8 und 16 Starts ausmachen dürfte.
Erweiterung der Genehmigung zum Start von Heißluftballons
Was bedeutet dies konkret? Wir möchten die Option bekommen, dass Heißluftballone bei uns Starten dürfen. Bisher war dies für besondere Anlässe nur mit Sondergenehmigung möglich. Diese Option möchten wir gerne dauerhaft bekommen, um ggfs auch kurzfristig bei passendem Wetter eine Ballonfahrt für ein Vereins- oder Dorfjubiläum anbieten zu können. Unser Verein hat keine Absichten ein “Ballonfahrt“-Verein zu werden, möchte jedoch zu gesonderten Terminen ohne zusätzliche Kosten und Vorlaufzeit auf diese Option zurückgreifen können.
Erweiterung der Genehmigung um eine fest eingetragene Platzrunde
Was bedeutet dies konkret? Unser Flugplatz hat bereits eine gültige Platzgenehmigung von 2014. Hierfür wurden die An- und Abflüge aufgezeigt und als Grundlage für die Platzgenehmigung berücksichtigt. Jedoch wurden diese Verfahren zur Einhaltung der Platzrunde und die Karten nicht veröffentlicht. Dies möchten wir nun mit der allgemeinen Änderung der Platzgenehmigung durchführen, damit für alle Piloten vom Verein bzw. externe die genauen An- und Abflugverfahren kennen. Dies dient in erster Linie dazu die entstehende Geräuschkulisse bei startenden Flugzeugen möglichst über unbewohntem Gebiet durchzuführen und mehr Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger zu nehmen.
Gibt es Fragen oder Anregungen? Dann meldet Euch gerne direkt bei uns.