COVID-19
Flugplatz geöffnet

Aufgrund des Lockdowns mussten wir in den letzten Wochen, wie alle anderen Vereine auch, unseren Betrieb vollständig einstellen. Wir haben sind daher „noch“ im Winterschlaf und sind sehr dankbar, dass wir diesen beenden dürfen. Nach Rücksprache mit unserem Landesverband und den Vorgaben vom Land Niedersachsen, werden wir ebenfalls in drei Stufen starten:

Grundsätzlich gilt:

  • Alle Personen die zur Risikogruppe gehören müssen selber entscheiden, ob sie zum Flugplatz kommen.
  • Alle Personen die Symptome haben (z.B. Husten, Fieber, …) bleiben dem Flugplatz fern.
  • Alle Personen haben einen Mund-Nasen-Schutz mit dabei.
  • Alle Personen haben einen eigenen Kugelschreiber mit dabei.
  • Keine Gäste sind auf dem Gelände zugelassen!

Schritt 1 – Erstes Wochenende – 09.05 und 10.05.2020

  • Unter Einhaltung aller bekannten Vorgaben möchten wir die Saison vorbereiten.
  • Mund-Nasen-Maske sind für alle Teilnehmer am Wochenende verpflichtend!
  • Es werden für jeden Flugplatztag Teilnehmerlisten ausgelegt, zur Identifizierung von Infektionsketten.
  • Es werden alle Wohnwagen, Flugzeuganhänger und Fahrzeuge ausgeräumt.
  • Es werden alle Flugzeuge vollständig aufgerüstet und wie zum Ende der letzten Saison eingeräumt.
  • Es können noch Wartungsarbeiten und Arbeitsstunden geleistet werden, im Rahmen der Saison Vorbereitung.
  • Es findet an dem Wochenende kein Vereinsflugbetrieb statt! (Keine Windenschlepps, F-Schlepps)
  • Piloten mit Eigenstartern, Modelflugpiloten und Mitglieder für Groundhandling können ihre Aktivitäten aufnehmen. (Keine Vereinstätigkeit)
  • Gäste und Externe Piloten haben keinen Zutritt zum Flugplatz.

Schritt 2 – Zweites Wochenende – ab 16.05.2020

  • Unter Einhaltung aller bekannten Vorgaben kann eingeschränkter Flugbetrieb stattfinden.
  • Alle Teilnehmer müssen die Einhaltung der Regeln (Ausnahmeplan folgt!) schriftlich bestätigen, ansonsten ist ein Betreten des Flugplatzes untersagt!
  • Mund-Nasen-Maske sind für alle Teilnehmer verpflichtend – in Gebäuden, wenn Abstände unter 2m nicht eingehalten werden können.
  • Es werden für jeden Flugplatztag Teilnehmerlisten ausgelegt, zur Identifizierung von Infektionsketten.
  • Doppelsitzige Flüge mit Personen aus einem Haushalt sind gestattet, sofern die 90-Tage-Regelung eingehalten wird.
  • Doppelsitzige Flüge zur Überprüfung sind verboten!
  • Doppelsitzige Flüge zur Ausbildung sind verboten!
  • Grundsätzlich ist derzeit die Ausbildung im Verein verboten! (Keine Einsitzigen Flüge von Flugschülern)
  • Der Dienstplan wird vorerst ausgesetzt, Personal wird beim Briefing abgestimmt.
  • Es gilt die 1-Person-Regel (für Winde, Startwagen, Lepo, etc.)
  • Es dürfen keine Gruppen entstehen beim Warten auf Flugzeuge etc.
  • Die Abstände von 2 Metern müssen zwingend eingehalten werden.

Schritt 3 – voraussichtlich ab 06.05.2020

  • Nach aktuellem Informationsstand wird mit weiteren Lockerungen auch die Ausbildung wieder gestattet.
  • Hier stehen wir im engen Kontakt zum Landkreis Celle und unserem Landesverband.
  • Derzeit besteht die Annahme, dass Anfang Juni auch die Ausbildung wieder durchgeführt werden kann.
  • Grundsätzlich werden wir die vollständige Saison mit besondern Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit rechnen müssen.
  • Der definierte Ausnahmeplan wird laufend aktualisiert und angepasst (falls nötig)
  • Im Kontext einer steigenden Infeketionszahl (auch nur im Landkreis Celle), oder einer Infektion am Flugplatz wird der Betrieb umgehend eingestellt.
  • Wir werden auch auf unseren Webseiten auf die Maßnahmen hinweisen und weitere Informationen veröffentlichen.

Beitragsbildquelle: www.pixabay.com

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