COVID-19
Flugplatz geschlossen

Bereits in der vergangenen Woche haben wir unsere Mitglieder über Maßnahmen informiert, wie jeder einzelne zur Eindämmung des Coronavirus helfen kann. Uns liegt sehr viel daran unsere Vereinskameraden, Familien und Mitmenschen in dieser schweren Zeit zu schützen und zu unterstützen! Mit den verabschiedeten Vereinbarung von Bund und Ländern (vom 17.03.2020) setzen wir ferner die darauffolgenden Allgemeinverfügung um und stellen jeglichen Vereins- und Flugbetrieb vollständig ein!

Der Flugplatz Berliner Heide ist daher ab dem 18.03.2020 geschlossen. Alle geplanten Veranstaltungen und Termine wurden bis auf weiteres abgesagt.

News, 20.03.2020

Weitere Informationen im Internet:

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreis Celle

20.03.2020 DAEC – Update zu Fristverlängerung
20.03.2020 DAEC – Appell an alle Luftsportler
19.03.2020 DAEC – CORONA-KRISE: PRAGMATISCHE LÖSUNG IN AUSSICHT
19.03.2020 DHV – Flugverbot – Einstellung des Drachen- und Gleitschirmbetriebs
18.03.2020 LV Niedersachsen – Empfehlung und Konkretisierung der Maßnahmen
18.03.2020 DSV – Empfehlungen zum Flugbetrieb während der Corona-Pandemie
18.03.2020 COVID-19: HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR DAEC-MITGLIEDER

News, 18.03.2020

Ausschnitte aus der Empfehlung vom Landesverband Niedersachsen

Der Luftsport wird häufig – auch gerne von uns selbst – als individuell ausgeübte Sportart anders bewertet. Die Gründe für die konsequente Anwendung der Regelungen auch für uns ergeben sich insbesondere aus den folgenden Punkten:

  • Der Kontakt von beteiligten Piloten mit infizierten Personen oder die Rückkehr von Piloten aus anderen Risikogebieten bieten Infektionsrisiko. 
  • Dies besonders bei der „Standardsituation“ in der Schulung und den Überprüfungen zu Beginn der Flugsaison in den üblichen zweisitzigen Schulungsdoppelsitzern. Dort ist das Infektionsrisiko durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion für die Piloten auf beiden Sitzplätzen erhöht. 
  • Gerade die Fluglehrerinnen und Fluglehrer auf dem hinteren Sitz sind noch mehr gefährdet. Hierbei ist zu beachten, dass das durchschnittliche Alter der Fluglehrerinnen und Fluglehrer 59 Jahre ist. Damit ist die besonders gefährdete Altersgruppe direkt betroffen. 
  • Der gemeinsam im Verein organisierte Flugbetrieb bietet viele Möglichkeiten von direkten Übertragungsmöglichkeiten: Alle Bedienteile im Flugzeug werden nacheinander von den Piloten oder Flugschülern genutzt. Genauso wie das Zurückschieben der Flugzeuge, bei dem jeder im wörtlichen Sinn Hand anlegt.

Bei Bewertung der aktuellen Regelungen muss der Vereins- und Sportbetrieb eingestellt werden. Da die Sportstätte (Flugplatz) für den Publikumsverkehr geschlossen ist, gilt dies auch für die Halter und Nutzer von privaten Flugzeugen. 

Dort, wo Flugplätze aus öffentlichen Gründen weiter geöffnet sind, muss in jedem Fall die Nutzung im Sinne der Vorgaben der Bundesregierung vom 16. März 2020 geprüft werden. 

Somit wird in Umsetzung der Vorgaben der Bundesregierung und aller Bundesländer bis auf Weiteres kein Vereins- und Flugbetrieb möglich sein.

News, 16.03.2020

Ausschnitte aus der Vereinbarung von Bund und Ländern

II. „Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen“

III: „Zu verbieten sind
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen“

News, 15.03.2020

Präventionsmaßnahmen für jedermann:

Grundsätzlich gilt – Prävention ist unser wichtigstes Werkzeug, um die weitere Verbreitung von Coronavirus zu verhindern. Daher werden wir diese Maßnahmen für uns adaptieren und bestmöglich umsetzen! Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Empfehlungen:

  • Hände schütteln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheitsfall zuhause bleiben
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften
  • Keine Teilnahme an Seminaren in geschlossenen Räumen
  • Abstand halten zu Mitmenschen, zirka 1-2 Meter

Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich. Im Anhang senden wir weitere Hinweise, die ab dem kommenden Wochenende auch auf dem Flugplatz ausgehängt werden!

News, 15.03.2020

Weitere Informationen im Internet:

https://www.niedersachsen.de/coronavirus
https://www.infektionsschutz.de
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bildquelle: Pixabay.com

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